Das Masern-Sentinel der Arbeitsgemeinschaft Masern (AGM), mit dem seit 1999 in Arztpraxen auftretende Masernfälle erfasst wurden und dadurch in Ergänzung zu den Meldedaten (Infektionsschutzgesetz, IfSG) wertvolle Informationen zur Struktur und Besonderheiten der Masernmobidität gewonnen wurden, wurde um die Erfassung der Varizellen (Windpocken) ergeweitert. Die Arbeitsgemeinschaft Masern und Varizellen (AGMV) hat am 1. April 2005 die Arbeit aufgenommen.
Wichtige Ziele des Sentinels sind, nun auch die Häufigkeit der Varizellen und deren Komplikationen in den verschiedenen Altersgruppen zu erfassen, zumal nach IfSG für Varizellen und Herpes zoster keine Meldepflicht besteht. Der Schweregrad der Erkrankungen und die Häufigkeit der Komplikationen und Herpes-zoster-Fälle, eventuelle Impfdurchbrüche sowie die Akzeptanz der Varizellenimpfung sollen registriert werden. Eine generelle Impfempfehlung besteht seit Juli 2004 für Kinder von 11 bis 14 Monaten.
Masern und Varizellen sind keine harmlosen Infektionskrankheiten, wie viele Menschen glauben. Auch in Deutschland kommt es noch zu bleibenden Schädigungen und sogar zu Todesfällen.
Gesundheitspolitisches Ziel der Europäischen Region der WHO ist die Eliminierung der Masern, die in Deutschland immer noch grassieren. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt dieses Ziel und hat ein Interventionsprogramm ins Leben gerufen, um die Maserninzidenz in den nächsten Jahren um 90 Prozent auf unter 1/100.000 Einwohner zu senken. Langfristig sollen damit die Masern in Deutschland ausgerottet werden, um die entsprechende Zertifizierung durch die WHO zu erreichen. Erfahrungen aus den USA und anderen Ländern, in denen die Masern bereits eliminiert sind, zum Beispiel Skandinavien, zeigen, dass für eine dauerhafte Senkung der Maserninzidenz Impfraten von über 95 Prozent am Ende des zweiten Lebensjahres, eine zweimalige Masernimpfung (als kombinierte Masern-Mumps-Röteln-Impfung) sowie eine konsequente Surveillance der Erkrankungsfälle erforderlich sind. Eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Bekämpfungsprogramm ist demnach ein gut funktionierendes Meldesystem. Das neue Infektionsschutzgesetz, das seit dem 1.1.2001 in Kraft getreten ist, trägt dem Rechnung.