Produkt zum Begriff Gesellschafter:
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Doetsch, Peter A.: Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände
Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände , Seit 25 Jahren das bewährte Standardwerk mit verlässlichem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und beteiligten AG-Vorständen. Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für die steuerliche Anforderungen solcher Zusagen in allen Durchführungswegen sowie Behandlung wichtiger Situationen wie Entgeltumwandlung, Abfindung, Verzicht, Auslagerung oder Scheidung in eigenen Abschnitten. Hilfreich sind auch Mustertexte, Übersichten sowie der Abdruck wichtiger BMF-Schreiben und Vorschriften. Das Fachbuch richtet sich insbesondere an Steuerberater, Berater und Produktvermittler sowie betroffene Geschäftsführer/Vorstände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin)
Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften , Die betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. Eine fehlerhafte Beratung kann für den Mandanten rasch mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Das vorliegende Werk bietet der Beratungspraxis eine Fundgrube an Wissen und Erfahrungen, um die Versorgungszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer optimal gestalten zu können. Zentrale Themen sind: - Versorgungszusagen über Unterstützungskassen - Entgeltumwandlung - Bilanzierung - steuerrechtliche Rahmenbedingungen der Versorgungszusagen - Abfindung - Insolvenzsicherung - Versorgungsausgleich Das neue Kapitel mit Fällen aus der täglichen Beratungspraxis des Autorenteams rundet das Werk ab. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Erscheinungsjahr: 20201207, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Recht in der Praxis##, Autoren: Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Seitenzahl/Blattzahl: 296, Abbildungen: Kostenloser Download, Keyword: Pensionszusagen; Gesellschafter; Geschäftsführer; Anhang; Anlage; Arbeitsrecht; Bilanz; Bilanzrecht; Bilanzrechtsmodernisierung; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; Darstellung; Fremdvergleich; Gesellschaft; Gewinnausschüttung; Gründung; Handelsbilanz; Insolvenz; Insolvenzsicherung; Maßgeblichkeit; Maßgeblichkeitsgrundsatz; Nachholverbot; Nachzahlungsverbot; Pensionsfonds; Pensionsrückstellung; Prüfung; Rückstellung; Sozialversicherungsrecht; Steuerbilanz; Steuerrecht; Unterstützungskasse; Unterstützungskassen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Versicherungsaufsicht; Versorgungsausgleich; Versorgungszusage; betriebliche Altersversorgung, Fachschema: Altersversorgung / Betriebliche Altersversorgung~Betriebliche Altersversorgung~Gesellschaft (des bürgerlichen Rechts) / GmbH~GmbH~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz~Gesellschaftsrecht~Arbeitsrecht, allgemein~Rentenrecht und Betriebliche Altersvorsorge~Politische Strukturen und Prozesse, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Rechtssubjekte, natürliche und juristische Personen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 241, Breite: 172, Höhe: 20, Gewicht: 560, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811451759 9783811450752 9783811433373, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2182695
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Was machen Gesellschafter?
Gesellschafter sind Personen oder Unternehmen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Sie haben in der Regel Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen. Gesellschafter können auch Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, je nachdem wie viele Anteile sie besitzen. Sie sind oft auch an der Gewinnausschüttung des Unternehmens beteiligt. Insgesamt tragen Gesellschafter dazu bei, die Richtung und Entwicklung des Unternehmens mitzugestalten.
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Welche spezifischen Rechte und Pflichten haben Gesellschafter in einer GmbH? Kann ein Gesellschafter ohne zustimmung der anderen Gesellschafter Entscheidungen treffen?
Gesellschafter einer GmbH haben das Recht auf Gewinnbeteiligung, Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und Informationsrecht. Sie haben die Pflicht zur Einzahlung ihres Geschäftsanteils und zur Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen. Entscheidungen können nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter getroffen werden, es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart.
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Ist ein Gesellschafter Mitarbeiter?
Ein Gesellschafter kann auch gleichzeitig Mitarbeiter eines Unternehmens sein, jedoch sind diese beiden Rollen rechtlich und steuerlich voneinander getrennt. Als Gesellschafter besitzt man Anteile am Unternehmen und ist somit am Gewinn und Verlust beteiligt. Als Mitarbeiter hingegen ist man in einem Beschäftigungsverhältnis und erhält ein Gehalt für die erbrachte Arbeitsleistung. Es ist wichtig, die jeweiligen Rechte und Pflichten als Gesellschafter und Mitarbeiter klar voneinander abzugrenzen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Letztendlich hängt es von der individuellen Unternehmensstruktur und den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ab, ob ein Gesellschafter auch als Mitarbeiter tätig sein kann.
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Was darf ein Gesellschafter?
Ein Gesellschafter darf je nach Art der Gesellschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Im Allgemeinen darf ein Gesellschafter an den Gewinnen der Gesellschaft teilhaben und hat ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Darüber hinaus kann ein Gesellschafter in der Regel auch das Recht haben, Informationen über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einzusehen. Es ist wichtig, dass sich Gesellschafter an die Regeln und Vereinbarungen halten, die in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Letztendlich darf ein Gesellschafter auch seine Anteile an der Gesellschaft verkaufen oder übertragen, sofern dies nicht durch vertragliche Regelungen eingeschränkt ist.
Ähnliche Suchbegriffe für Gesellschafter:
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Kohlbecker, Günter: Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer
Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer , Die Erhöhung der Treibhausgase in der Atmosphäre entsteht unter anderem durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, z. B. durch das Heizen in Wohngebäuden. Ebenso ist erkennbar, dass die Klimaerwärmung auch die Forderung nach kühlen Räumen ankurbelt und somit ein Mehrfaches an Energie verbraucht wird. Die Konsequenz daraus ist für uns, die Art des Heizens auf Klimaneutralität umzustellen und auch das Umfeld gegen die Erwärmung zu wappnen. Ein Schwerpunkt gibt die Regierung beim Thema Heizung vor. Also ist es an der Zeit, dass sich Haus- und Wohnungseigentümer Gedanken machen, wie sie durch Änderungen bzw. Anpassungen ihr eigenes Gebäude fit für die Zukunft machen können. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Gebäude jede Änderung auch eine Verschiebung beziehungsweise Änderung an einer anderen Stelle bewirkt. Alle energiesparenden Maßnahmen belasten den Geldbeutel. Die Kosten für Material, Handwerker etc. fallen sofort an, die entstehenden Einsparungen, z. B. bei den Strom- und Heizkosten, machen sich aber erst im Laufe der Zeit bemerkbar. Es gilt also zu entscheiden, welche Maßnahmen eignen sich und sind gut umsetzbar? Welche (gesetzlichen) Verpflichtungen haben Immobilieneigentümer? Dieses Buch hilft dabei, rechtliche Grundlagen und die eigenen Vorstellungen in Einklang zu bringen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Kiper, Anna: Fashion Portfolio
Fashion Portfolio , The book takes the reader through all the major steps of fashion portfolio creation. A beautiful but practical book that provides useful techniques and helps the reader get inside the mind of the designer. , >
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Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz , Zum Werk Der Großkommentar ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. Mit dogmatischem Tiefgang, aber stets auch die Rechtsanwenderin und den Rechtsanwender im Blick, erläutert das Werk die Normen der Datenschutz-Grundverordnung und sämtliche Bestimmungen des BDSG stringent und mit Blick für das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Vorteile auf einen Blick wissenschaftlich fundierte Darstellungen hoher Praxisnutzen, auch wegen des Einbezugs der Auswirkungen von Digitalisierung und Vernetzung auf Wirtschaft und Verwaltung renommiertes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis Zur Neuauflage Auch die 4. Auflage wertet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung wieder umfassend aus. Darüber hinaus werden die einschlägigen Normen des TTDSG, soweit für DS-GVO und BDSG relevant, bei den jeweiligen Kommentierungen in Bezug genommen und erörtert. Zielgruppe Für Anwaltschaft und Richterschaft, Rechtsabteilungen in Behörden und Unternehmen, Datenschutzverantwortliche, Wissenschaft. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 219.00 € | Versand*: 0 €
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Wann haftet der Gesellschafter?
Wann haftet der Gesellschafter? Die Haftung des Gesellschafters hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei einer Personengesellschaft wie der GbR haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH haften die Gesellschafter in der Regel nur mit ihrer Einlage. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei einer sogenannten Durchgriffshaftung, wenn die Gesellschafter ihre Pflichten verletzen oder sich grob fahrlässig verhalten. In solchen Fällen können sie auch mit ihrem Privatvermögen haften. Es ist daher wichtig, die Haftungsrisiken als Gesellschafter genau zu kennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
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Sind Gesellschafter auch Inhaber?
Gesellschafter sind nicht automatisch Inhaber eines Unternehmens. Inhaber sind die Personen, die das Eigentum an einem Unternehmen besitzen, während Gesellschafter Anteile an einer Gesellschaft halten. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Gesellschafter auch Inhaber, da sie Anteile am Unternehmen besitzen. In einer Aktiengesellschaft (AG) hingegen können die Aktionäre Gesellschafter sein, aber nicht unbedingt Inhaber, da sie nur Anteile an der Gesellschaft halten. Letztendlich hängt es von der Unternehmensstruktur und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, ob Gesellschafter auch als Inhaber betrachtet werden können.
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Hat eine AG Gesellschafter?
Hat eine AG Gesellschafter? Ja, eine Aktiengesellschaft (AG) hat Gesellschafter, die in Form von Aktien Anteile am Unternehmen halten. Diese Gesellschafter sind Aktionäre, die durch den Kauf von Aktien Eigentümer der AG werden. Die Aktionäre haben Stimmrechte und können somit Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen nehmen. Die Haftung der Aktionäre ist in der Regel auf ihre Einlage beschränkt, sie haften also nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG.
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Hat eine GbR Gesellschafter?
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam ein Unternehmen gründen und betreiben. Die Gesellschafter einer GbR sind natürliche Personen oder juristische Personen, die sich vertraglich zusammenschließen, um ein gemeinsames Geschäftsziel zu verfolgen. Jeder Gesellschafter bringt in der Regel Kapital, Arbeitskraft oder Know-how in die GbR ein. Die Gesellschafter haften bei einer GbR grundsätzlich unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Hat eine GbR Gesellschafter?
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